Teilnahmebedingungen Bonuswelt Zwettl

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


für das Gemeinde-Bonusprogramm der Stadt Zwettl.



Anbieter: Die Stadt Zwettl und das dort ansässige WTM (Wirtschafts- und Tourismusmarketing bietet ein Bonusprogramm in der GEM2GO APP an.


Teilnehmer: Teilnehmer am Bonusprogramm sind einerseits Unternehmen, die in der Stadt einen Standort betreiben („Partnerbetriebe“).


Andererseits sind Konsumenten im Sinne des KSchG Teilnehmer, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.


Teilnahmeberechtigung: Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme am Bonusprogramm. Die Stadt und das WTM können frei entscheiden, ob sie ein Partnerunternehmen oder einen Kunden am Bonusprogramm teilnehmen lassen oder nicht oder Kunden und Partnerbetriebe von der weiteren Teilnahme am Bonusprogramm ausschließen.


Von der Teilnahme am Bonusprogramm sind insbesondere Kunden ausgeschlossen, deren Bonuspunkte-Konto bereits einmal nach Punkt „Registrierung und Sperre von Bonuspunkte-Konten gesperrt wurde.


Partnerbetriebe sind von der (auch weiteren) Teilnahme am Bonusprogramm ausgeschlossen, wenn sie fällige Entgelte an den von der Stadt mit der Abwicklung des Bonusprogramms beauftragten technischen Dienstleister trotz Fälligkeit nicht bezahlt haben. Ferner sind Betriebe aus den Branchen: Prostitution, Waffen (ausgenommen Jagd- und Schießsport) und Glücksspiel ausgeschlossen.


Registrierung und Sperre von Bonuspunkte-Konten: Die Teilnahme am Bonusprogramm setzt voraus, dass sich der Kunde unter Eingabe der jeweils von ihm abgefragten Daten und unter Bestätigung, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweilige Datenschutzerklärung akzeptiert als Nutzer auf der jeweiligen Gemeindeplattform oder der Gemeinde-App registriert und seinen Nutzer-Account freischaltet. Verfügt der Teilnehmer bereits über einen Nutzer-Account auf der Gemeindeplattform oder der Gemeinde-App, muss er diese AGB und die Datenschutzerklärung akzeptieren. Der Kunde kann auf das Bonuspunkte-Konto zugreifen, nachdem er sich durch sein Passwort bzw. durch eine Anmeldung via Social-Medie-Connector identifiziert hat. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort bzw. den Zugang zu seinem Nutzer- oder Facebook-Account sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.


Die Registrierung kann durch Angabe einer E-Mail-Adresse und Festlegen eines Passworts oder mittels einer Facebook-Connect-App oder andere von der Gemeinde/Region jeweils freigeschaltete Provider erfolgen; es besteht kein Anspruch darauf, sich über einen bestimmten Provider registrieren zu können. Das Passwort ist geheim zu halten und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.


Partnerbetriebe müssen sich für die Teilnahme am Bonusprogramm gleichfalls auf der jeweiligen Gemeindeplattform registriert und ihren Account freischaltet. Verfügt der Teilnehmer bereits über einen Nutzer-Account auf der Gemeindeplattform, muss er diese AGB und die Datenschutzerklärung akzeptieren. Das Partnerunternehmen verpflichtet sich, das Passwort bzw. den Zugang zu seinem Nutzer- oder Facebook-Account sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.


Nach erfolgter Registrierung wird für jeden Kunden ein eigenes Bonuspunkte-Konto eingerichtet. Unter der Seite "Wallet" hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit, auf seine/ihre bisherigen Kontoaktivitäten und den Stand an Bonuspunkten Einsicht zu nehmen.


Mehrfachanmeldungen zum Bonusprogramm sind nicht zulässig, d.h. ein Kunde darf nicht mehr als ein Bonuspunkte-Konto unterhalten; ebenso unzulässig ist es Bonuspunkte oder das Bonus-Punktekonto an Dritte zu übertragen oder Dritten zugänglich zu machen.


Die Gemeinde ist berechtigt, Bonuspunkte-Konten zu sperren, wenn diese unter Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eröffnet wurden, Bonuspunkte oder Bonuspunkte-Konten Dritten übertragen wurden oder Bonuspunktekonten Dritten zur Verfügung gestellt wurden.


Bonusprogramm – Bonuspunkte: Im Rahmen des Bonusprogramms sind registrierte Kunden berechtigt, Rechnungen die sie für von ihnen bei teilnehmenden Partnerbetrieben bezogene Waren und Dienstleistungen sowie Gutscheine für Waren und Dienstleistungen hochladen/scannen.


Für jeden ganzen Euro des jeweiligen Bruttorechnungsbetrages (nach Abzug allfälliger Skonti, Rabatte etc) erhält der Kunde einen Bonuspunkt in seinem Bonuspunkte-Konto gutgeschrieben. Ab 0,51€ wird dementsprechend auf einen ganzen Euro auf- und darunter abgerundet.


Der Kunde ist berechtigt, gegen Einlösung von Bonuspunkten Waren und Dienstleistungen bei Partnerbetrieben zu den vom jeweiligen Partnerbetrieb jeweils hierfür angebotenen Preisen und Konditionen zu beziehen. Der unter Einlösung von Bonuspunkten abgeschlossene Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Partnerunternehmen und dem Kunden nach den zwischen dem Kunden und dem Partnerunternehmen vereinbarten Vertragsbedingungen zustande.


Es besteht kein Rechtsanspruch des Kunden darauf, (i) dass am Bonusprogramm bestimmte Unternehmen als Partnerunternehmen aktuell oder in Zukunft teilnehmen oder nicht aus dem Bonusprogramm ausscheiden, (ii) der Kunde die Bonuspunkte für bestimmte Waren und Dienstleistungen einlösen kann oder (iii) die Einlösung von Bonuspunkten zu bestimmten Konditionen und (iv) Barablöse von Bonuspunkten.


Bei der Einlösung der Bonuspunkte werden jeweils die zuerst gutgeschriebenen Bonuspunkte berücksichtigt. Die Bonuspunkte sind bis max. 1 Jahre nach Erwerb gültig. Werden Bonuspunkte während dieses Zeitraumes nicht eingelöst, verfallen sie entschädigungslos.


Die Übertragung von Bonuspunkten an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Barablöse sowie eine Entschädigung für Bonuspunkte die verfallen. Bonuspunkte und ihre Einlösung können in Missbrauchsfällen auch im Nachhinein storniert werden. Der Kunde kann einmal eingelöste Bonuspunkte nicht wieder in Bonuspunkte „zurücktauschen“. Tritt der Kunde oder der Partnerbetrieb von jenem Vertrag zurück, der unter Eintausch von Bonuspunkten abgeschlossen wurde oder ist dieser Vertrag nichtig oder stellt sich seine Nichtigkeit nachträglich heraus, leben die vom Kunden eingelösten Bonuspunkte gleichfalls nicht wieder auf.


Entgelt: Die Teilnahme am Bonusprogramm ist für Kunden gratis.


Für die Teilnahme am Bonusprogramm haben Partnerbetriebe der Gemeinde / Region kein Entgelt zu leisten, sind aber verpflichtet dem von der Gemeinde /Region mit der Abwicklung des Bonusprogramms beauftragten technischen Dienstleister das in dem jeweiligen zwischen dem Partnerunternehmen und technischen Dienstleister vereinbarte Entgelt zu bezahlen.


Haftung der Gemeinde / Region: Die Haftung der Gemeinde / Region ist im gesetzlich weitesten Ausmaß ausgeschlossen.


Die Gemeinde haftet daher insbesondere nicht für leichte oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen.  


Die Gemeinde haftet insbesondere nicht für


  1. vom Kunden nicht autorisierte Verfügungen, die mit dem Passwort oder dem Facebook-Account des Kunden oder dem Kunden-Account bei einem anderen Provider durchgeführt werden;
  2. für eine bestimmte Verfügbarkeit der betriebenen Online-Kanälen und Apps auf denen das Bonusprogramm betrieben wird;
  3. für eine bestimmte Dauer des Bonusprogramms;
  4. für eine bestimmte Anzahl an teilnehmenden Kunden und Partnerunternehmen oder Umsätze;
  5. für eine Teilnahme bestimmter Partnerunternehmen, Branchen oder Branchenmix;
  6. für bestimmte unter Einlösung von Bonuspunkten erwerbbare Produkte und Dienstleistungen sowie bestimmte Konditionen für die Einlösung der Bonuspunkte;
  7. zu Unrecht nicht gutgeschriebener Bonuspunkte;
  8. die Unrichtigkeit, Rechtswidrigkeit oder Unzulässigkeit von Inhalten von Partnerunternehmen und Dritten, mit denen auf das Bonusprogramm, seinen Inhalt, seine Konditionen und seine Durchführung verwiesen wird.


Dauer – Kündigung – Beendigungsrecht der Gemeinde / Region: Das Bonusprogramm weist eine unbeschränkte Laufzeit auf. Die Gemeinde / Region ist jedoch berechtigt, das Bonusprogramm jederzeit vorübergehend zu unterbrechen, einzustellen, einzuschränken und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu jedem Quartalsende gänzlich zu beenden.


Während einer Unterbrechung des Bonusprogramms sind Gutschriften weiterer Bonuspunkte ausgeschlossen; diese werden auch nicht nach einer allfälligen Wiederaufnahme des Bonusprogramms nachgetragen.


Es besteht kein wie immer gearteter Anspruch gegen die Gemeinde / Region auf Ersatz, insbesondere auch Abgeltung von im Bonuspunkte-Konto gutgeschriebene Bonuspunkte.


Die Gemeinde / Region wird den Partnerbetrieben und Kunden drei Monate vor Beendigung des Bonusprogramms die bevorstehende Beendigung des Bonusprogramms mitteilen.


Jeder Kunde ist berechtigt, die Teilnahme am Bonusprogramm jederzeit zu kündigen. Hierzuhat sich der Kunde entweder in der Gemeinde-App vom Bonusprogramm abzumelden oder an die Gemeinde eine entsprechenden Kündigungsmitteilung zu übermitteln. Die Sperre des Zuganges zum Bonusprogram wird technisch innerhalb von längstens drei Werktagen durchgeführt. Kündigt der Kunde die Teilnahme am Bonusprogramm, so verfallen die bis dahin auf das Bonuspunkte-Konto gutgeschriebenen noch nicht eingelösten Bonuspunkte mit dem Eintritt der Wirksamkeit der Kündigung entschädigungslos.


Ein Partnerbetrieb ist nach den mit dem von der Gemeinde mit der Durchführung des technischen Betriebs des Bonusprogramms abgeschlossenen Vertrags zur Kündigung der Teilnahme am Bonusprogramm berechtigt.


Ausschluss von der weiteren Teilnahme am Bonusprogramm: Kunden, die gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen, ihre Teilnahme am Bonusprogramm missbrauchen, Bonuspunkte oder Bonuspunkte-Konten Dritten übertragen haben oder Bonuspunktekonten Dritten zur Verfügung gestellt haben können aus dem Bonusprogramm ohne Vorankündigung ausgeschlossen werden. Der Kunde wird von der Gemeinde / Region per E-Mail vom Ausschluss verständigt. Der Ausschluss ist mit Einlangen dieser E-Mail in den Verfügungsbereich des Kunden wirksam. Die bis dahin auf das Bonuspunkte-Konto gutgeschriebenen noch nicht eingelösten Bonuspunkte verfallen mit dem Eintritt der Wirksamkeit des Ausschlusses entschädigungslos.


Der Partnerbetrieb kann von der weiteren Teilnahme am Bonusprogramm ausgeschlossen werden, wenn er die allgemeinen Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, wenn sie fällige Entgelte an den von der Gemeinde / Region mit der Abwicklung des Bonusprogramms beauftragten technischen Dienstleister trotz Fälligkeit nicht bezahlt haben oder Tätigkeiten in den Branchen Prostitution, Waffen (ausgenommen Jagd- und Schießsport) und Glücksspiel aufnehmen. Der Partnerbetrieb wird von der Gemeinde / Region per E-Mail vom Ausschluss verständigt. Der Ausschluss ist mit Einlangen dieser E-Mail in den Verfügungsbereich des Partnerbetriebs wirksam.


Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden. Über eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Teilnehmer mit E-Mail oder über die Online-Plattform oder App zu informieren. Die Änderungen erlangen Gültigkeit, wenn die der Kunde bzw der Partnerbetrieb nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Zugang der Änderung per E-Mail an office@ris.at der Änderung widerspricht oder wenn – trotz eines fristgerechten Widerspruchs – weiter das Bonuspunkteprogramm genutzt wird.


Kommunikation: Sämtliche Kommunikation an den Kunden und den Partnerbetrieb erfolgt entweder über die Plattform, App oder die vom Kunden bekanntgegebene Email Adresse.


Der Kunde und der Partnerbetrieb verpflichten sich, eine neue E-Mail-Adresse im Wege der Änderung ihrer persönlichen Daten unverzüglich bekanntzugeben. Sofern dieser Verpflichtung nicht entsprochen wird hat der Kunde bzw. der Partnerbetrieb sämtliche daraus entstehenden Nachteile selbst zu tragen.


Anwendbares Recht: Auf das Bonusprogramm und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen seines internationalen Privatrechts, der ROM-I-Verordnung und des UN-Kaufrechts Anwendung.


Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Bonusprogramm und seiner Durchführung wird die Ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts, welches örtlich für die Gemeinde /Region zuständig ist, vereinbart.


Für den Kunden, der Verbraucher im Sine des KSchG ist, gilt abweichend, dass er berechtigt ist, die Gemeinde an jedem gesetzlich möglichen Gerichtsstand zu klagen und die Gemeinde / Region berechtigt ist, den Kunden nur bei dem nach dem Wohnsitz, dem gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort des Kunden zuständigen Gerichts zu klagen.


Google Analytics: Die Online-Plattform und App nutzen Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugte Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) werden an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden. Schlussbestimmung: Im Falle der Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen nicht berührt


Gender Equality: Die obigen Bestimmungen beziehen sich in gleicher Weise auf sämtliche Geschlechter unabhängig davon, ob für einzelne Begriffe die männliche oder weibliche Form gewählt wurde.


Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 11.10.2022